Ethikcode

Die Mitglieder von DSE haben sich folgendem Ethikcode verschrieben:

GEGENÜBER DEN KUNDEN

  • Bei Kontakten mit dem Kunden nennt der Direktverkäufer sofort den Namen des Unternehmens, das er/sie vertritt, und den Vertragszweck.
  • Direktverkäufer dürfen weder aufdringlich sein, noch Druck auf den Kunden ausüben. Sie missbrauchen weder das Vertrauen des Kunden, sein Alter, Krankheit, mangelndes Verständnis oder sprachliche Probleme. Direktverkäufer tragen den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Kunden Rechnung und unternehmen nichts, was den Kunden dazu ermutigen könnte, Aufträge zu erteilen, die in keinem Verhältnis zu den jeweiligen Lebensbedingungen stehen.
  • Falls der Direktverkäufer vom Kunden dazu aufgefordert wird, enthält er sich jeglicher Vorführung oder Produktpräsentation, unterbricht diese oder verschiebt sie auf einen späteren Zeitpunkt.
    Unternehmen und ihre Direktverkäufer unterlassen alles, was den Verbraucher aus folgenden Gründen zur Annahme eines Angebots bewegen könnte:
    • um dem Direktverkäufer einen Gefallen zu erweisen;
    • um einer unerwünschten Präsentation ein Ende zu bereiten;
    • zwecks Erlangung eines Vorteils, der nicht Gegenstand des Angebots ist oder Ausdrucks der Wertschätzung eines solchen Vorteils.
  • Verträge oder Unterlagen für den Kunden sind transparent und leicht verständlich.
  • Verbrauchern steht ein Rücktrittsrecht zu, auch wenn die durch den Kunden zu leistende Zahlung den gesetzlichen Mindestbetrag für ein solches Rückzugsrecht nach nationaler Gesetzgebung nicht überschreitet.

    Der Direktverkäufer informiert den Verbraucher über dieses Rücktrittsrecht, sein Anwendungsgebiet und, falls zutreffend, die daraus resultierenden Folgen. Er erteilt gleichfalls Auskunft zur Ausübung dieses Rechts vor Bindung des Konsumenten durch einen Kaufvertrag oder ein entsprechendes Angebot.

 

GEGENÜBER DIREKTVERKÄUFERN

  • Sämtliche Informationen zu potentiellen Verdienstmöglichkeiten sind transparent und beruhen auf nachweisbaren, durchschnittlichen Verkaufsresultaten für Direktverkäufer des jeweiligen Unternehmens. Der Marketingplan des Unternehmens ist transparent, verständlich und nicht irreführend.
  • Unternehmen verlangen von ihren Direktverkäufern keine Einstiegsgebühr und keine Vorauszahlungen in Bar, um die Tätigkeit als Direktverkäufer aufnehmen zu können. Wenn nicht gesetzlich verboten, ist die vorgeschriebene Erwerbung eines Starter-Kits statthaft, solange der Käufer für die erstandenen Gegenstände und Dienstleistungen einen angemessenen Marktwert erhält.
  • Alle DSE Mitgliedsunternehmen bieten ihren Direktverkäufern angemessene Schulungen. Zweck dieser Schulungen ist es, die berufliche Entwicklung der Direktverkäufer zu fördern. Dies erfolgt ohne Kosten für den Direktverkäufer, solange es sich um Produkttraining handelt. Für Schulungen anderer Art kann das Unternehmen einen angemessenen Beitrag verlangen, solange dies nicht zu Gewinnen für das Unternehmen oder einen anderen Teil des Direktvertriebssystems führt.
  • Unternehmen verpflichten ihre Direktverkäufer nicht zum Aufkauf von Übervorräten.
  • Das Einkommen von Direktverkäufern innerhalb von DSE geht größtenteils aus den Verkäufen von Dienstleistungen und Produkten an Kunden hervor. Direktverkäufer werden nicht für die alleinige Anwerbung von anderen Direktverkäufern für das Verkaufssystem bezahlt. Direktverkäufer erhalten Kommissionen, die auf den Verkäufen an den Endverbraucher beruhen. Diese Kommissionen stehen ihnen schnellstmöglich zu, bis spätestens innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Lieferung des Produkts an den Kunden.

* Unter “Direktverkäufer” verstehen wir eine Einzelperson, die als Verkaufskraft für ein Direktvertriebsunternehmen tätig ist.

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Sie vertreten einen nationalen Direktvertriebsverband in Europa oder ein Direktvertriebsunternehmen, das in Europa aktiv ist?